Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wallride Bike & Snow Store Bürserberg
IMM BT GmbH

letztes Update: januari 21, 2026

1

01 Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der IMM BT GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

Mit Nutzung der Website www.wallride.at, Abgabe einer Online-Bestellung, Durchführung eines Check-ins vor Ort oder Abschluss eines Mietvertrages erkennt der Kunde diese AGB als verbindliche Grundlage der Geschäftsbeziehung an.

02 Bestellung von Mietgegenständen

2.1 Produktdarstellung

Die Darstellung der Mietgegenstände und Leistungen auf www.wallride.at stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog.

2.2 Kategoriebezogene Bestellung, Passform, Größe und Modell

Die Bestellung von Mietgegenständen erfolgt ausschließlich kategoriebezogen (z. B. Art des Sportgeräts, Könnerstufe, Körpergröße), nicht bezogen auf ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Marke oder eine konkrete Größe.

Die endgültige Auswahl von Modell, Länge und Größe der Mietgegenstände erfolgt erst bei der Abholung im Geschäft und richtet sich insbesondere nach:

  • der individuellen Passform,
  • den körperlichen Voraussetzungen des Mieters,
  • den sicherheitsrelevanten Anforderungen sowie
  • der zum Abholzeitpunkt verfügbaren Ausrüstung innerhalb der gebuchten Kategorie.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Marke oder eine konkrete Größe besteht nicht, sofern ein gleichwertiger Mietgegenstand innerhalb der gebuchten Kategorie zur Verfügung gestellt wird.

Sollte ausnahmsweise innerhalb der gebuchten Kategorie keine geeignete oder sichere Ausrüstung verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, dem Kunden eine gleichwertige Alternative anzubieten oder ganz oder teilweise vom Mietvertrag zurückzutreten.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall anteilig rückerstattet.

2.3 Verbindliche Online-Bestellung

Mit Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der ausgewählten Mietkategorie für den gewählten Zeitraum ab.

Der Kunde kann davon ausgehen, dass die bestellten Mietgegenstände am gewünschten Termin für ihn bereitgestellt werden.

Der Mietvertrag kommt mit Unterfertigung des Ausgabescheins bzw. am Unterschriften-Tablet und Übergabe der Mietgegenstände zustande.

Sollte die Bereitstellung der bestellten Mietkategorie ausnahmsweise nicht möglich sein (z. B. aufgrund unvorhersehbarer Schäden, höherer Gewalt oder sicherheitsrelevanter Gründe), wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall rückerstattet.

2.4 Bestellung und Check-in vor Ort

Sofern keine Vorabbestellung erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, Mietgegenstände direkt im Geschäft des Vermieters im Rahmen eines persönlichen Check-ins auszuwählen und verbindlich zu bestellen.

Der Mietvertrag kommt in diesem Fall mit Unterfertigung des Ausgabescheins bzw. am Unterschriften-Tablet und Übergabe der Mietgegenstände zustande.

2.5 Abholung

Bestellte Mietgegenstände sind am Tag des Mietbeginns bis spätestens 10:30 Uhr abzuholen.

Erfolgt keine Abholung bis zu diesem Zeitpunkt, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung weiterzuvergeben.

2.6 Stornierung von Bestellungen

Bestellungen können bis spätestens zwei Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenlos storniert werden.

Bei Stornierungen ab zwei Tage vor Mietbeginn werden 50 % der vereinbarten Mietkosten verrechnet, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

Bei Stornierungen am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtabholung bis 10:30 Uhr wird die volle Mietgebühr verrechnet, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

03 Preise und Zahlung

3.1 Preise

Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2 Zahlungsarten

Die Bezahlung der Mietgegenstände kann wahlweise:

  • online im Rahmen der Bestellung oder
  • direkt vor Ort bei Abholung bzw. im Geschäft

erfolgen.

3.3 Online-Zahlung

Bei Online-Bestellungen stehen folgende Zahlungsmittel zur Verfügung:
Maestro, Visa, MasterCard sowie PayPal.

Bei Auswahl der Online-Zahlung wird der Rechnungsbetrag unmittelbar mit Abschluss der Bestellung belastet.

3.4 Zahlung vor Ort

Wurde keine Online-Zahlung durchgeführt, ist die Mietgebühr spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände im Geschäft zu entrichten.

04 Mietvertrag und Mietgegenstände

4.1 Zustand

Der Mieter bestätigt mit Übernahme, dass der Mietgegenstand überprüft wurde sowie mängelfrei und voll funktionsfähig ist.

4.2 Sorgfaltspflichten und Haftung

Der Mieter verpflichtet sich zu einer sachgemäßen und schonenden Verwendung der Mietgegenstände sowie zur Einhaltung aller Sicherheits- und Nutzungsvorschriften.

Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste oder Diebstahl während der Mietdauer, sofern diese vom Mieter zu vertreten sind.

4.3 Benützungsberechtigung

Benützungsberechtigt sind ausschließlich die im Mietvertrag genannten Personen.
Eine Weitergabe der Mietgegenstände ist unzulässig.

4.4 Rückgabe

Die Mietgegenstände sind vollständig, gereinigt und spätestens bis Ladenschluss des letzten Miettages am Ausgabeort zurückzugeben.

4.5 Altersvoraussetzungen und Minderjährige

Der Abschluss von Mietverträgen ist ausschließlich volljährigen Personen (ab 18 Jahren) gestattet.

Mietgegenstände dürfen von Minderjährigen nur benutzt werden, wenn der Mietvertrag durch einen volljährigen Erziehungsberechtigten oder eine sonstige volljährige, verantwortliche Begleitperson abgeschlossen wird.
Diese Person haftet für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag sowie für alle Schäden, Verluste oder sonstigen Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Benützung der Mietgegenstände durch den Minderjährigen entstehen.

Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren können Mietgegenstände nur mit ausdrücklicher und nachweisbarer Zustimmung eines Erziehungsberechtigten anmieten.
Eine bloße mündliche Erklärung des Minderjährigen über das Vorliegen einer Zustimmung ist nicht ausreichend.

Der Vermieter ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Zustimmung (z. B. schriftliche Einverständniserklärung, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vor Ort oder digitale Zustimmung) zu verlangen.

Ein Anspruch Minderjähriger auf Abschluss eines Mietvertrages besteht nicht.

 05 Schutzgebühr

Gegen Bezahlung einer Schutzgebühr kann der jeweilige Mietgegenstand gegen bestimmte Schäden abgesichert werden.
Die Schutzgebühr beträgt 10 % der jeweiligen Mietkosten.

Die Schutzgebühr stellt keine Vollkaskoversicherung dar, sondern eine vertraglich vereinbarte Haftungsreduktionunter den nachstehenden Bedingungen.

5.1 Schutzgebühr – Wintersportausrüstung

Die Schutzgebühr für Wintersportausrüstung umfasst Bruch und Beschädigung der Mietgegenstände.

Nicht von der Schutzgebühr umfasst sind:

  • mutwillige Beschädigung,
  • unsachgemäße Verwendung,
  • grob fahrlässiges Verhalten.

Bei Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände ist unter Vorlage einer polizeilichen Anzeige der Zeitwert der Ausrüstung vom Mieter zu ersetzen.

5.2 Schutzgebühr – Bike-, Funsport- und Sommerausrüstung

Die Schutzgebühr für Bike-, Funsport- und Sommerausrüstung deckt Schäden bis zu einer Höhe von EUR 300,– pro Mietgegenstand.

Übersteigt die Schadenssumme diesen Betrag, ist die Differenz vom Mieter zu tragen.

Nicht von der Schutzgebühr umfasst sind:

  • mutwillige Beschädigung,
  • unsachgemäße Verwendung,
  • grob fahrlässiges Verhalten.

Bei Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände ist der Zeitwert vom Mieter zu ersetzen.

5.3 Zeitwertermittlung

Der Zeitwert der Mietgegenstände wird im Schaden-, Verlust- oder Diebstahlsfall automatisch durch das Vermietungssystem des Vermieters ermittelt.

Die Berechnung des Zeitwertes erfolgt auf Basis:

  • des unverbindlichen Verkaufspreises des jeweiligen Mietgegenstandes zum Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme sowie
  • einer laufenden Abwertung unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Vermietungen und der üblichen Abnutzung.

Der so ermittelte Zeitwert bildet die Grundlage für eine allfällige Verrechnung gegenüber dem Mieter.

5.4 Keine Versicherung durch den Vermieter

Der Mieter nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass durch den Vermieter keine Versicherung für Personen-, Sach- oder Folgeschäden abgeschlossen wird.

Die optionale Schutzgebühr stellt keine Versicherung dar, sondern lediglich eine vertraglich vereinbarte Reduktion der Haftung unter den jeweils angeführten Bedingungen.

Der Abschluss einer eigenen Versicherung, insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Benützung der Mietgegenstände entstehen können, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Mieters.

06 Gefahrenhinweis und Haftung

Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr und ist mit sporttypischen Risiken verbunden.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

07 Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG).

Die im Zuge einer Online-Bestellung, Reservierung, eines Check-ins oder eines Mietvorganges erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung, Dokumentation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten verarbeitet und gespeichert.

Eine Löschung der im Vermietungs- und Reservierungssystem gespeicherten Daten ist während bestehender gesetzlicher Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten nicht möglich.
Nach Ablauf der jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen werden die personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht oder anonymisiert.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, sofern dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.

08 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist das für Bludenz, Vorarlberg, sachlich zuständige Gericht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.